Eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, oft im Zusammenhang mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag, als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Rechtsbegriffe A–Z
Die Lösung rechtlicher Fragen ist immer vom individuellen Einzelfall abhängig. Pauschale Antworten mögen verlockend wirken, greifen jedoch oft zu kurz. Unser Ratgeber bietet Ihnen erste Orientierung, ersetzt aber keine maßgeschneiderte Beratung.
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- Abfindung
- Alkoholgrenzen (Promillegrenzen)
- Arbeitsvertrag
- Aufhebungsvertrag
- Augenblicksversagen
Promillegrenzen, die festlegen, ab wann das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss strafbar ist.
- PKW-Fahrer: 0,5 Promille
- Fahranfänger: 0,0 Promile
Der Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der die Arbeitsbedingungen, Pflichten und Rechte beider Parteien festlegt.
Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, oft verbunden mit einer Abfindung.
„Augenblicksversagen“ ist ein Begriff im Verkehrsrecht, der verwendet wird, wenn ein Fahrer aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ein Geschwindigkeitslimit übersieht, ohne dass weitere deutliche Hinweise auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorliegen.
Dies kann dazu führen, dass ein Fahrverbot nach § 25 I 1 StVG nicht in Betracht gezogen wird, da das Versehen das Vergehen erheblich mildert.
B
- Bußgeldkatalog
Eine Liste mit Geldbußen für verschiedene Verkehrsverstöße, wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Falschparken.
E
- Einspruchsfrist
Die Einspruchsfrist gegen Bußgeldbescheide und Strafbefehle beträgt zwei Wochen nach Zustellung.
Mit einer nur urlaubsbedingten Abwesenheit lässt sich grds. das Versäumen der Einspruchsfrist nicht heilen.
F
- Fahreignungsregister
- Fahrerflucht
Das Fahreignungsregister wird transparenter und in drei Stufen angewendet.
Bei 0-2 Punkten gibt es eine Vormerkung ohne weitere Maßnahmen.
Bei 3-5 Punkten folgt eine Ermahnung und Information über das Bewertungssystem.
Bei 6-7 Punkten gibt es eine Verwarnung und die Anordnung, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen.
Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Punktebewertung unterscheidet zwischen „schweren“ und „besonders schweren“ Verstößen. Es gibt eine Möglichkeit, Punkte durch freiwillige Teilnahme an einem Seminar abzubauen. Die Tilgungsfristen werden neu geregelt, und es wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) durchgeführt, um die Fahrtauglichkeit zu überprüfen.
Das unerlaubte Verlassen des Unfallortes nach einem Verkehrsunfall nach § 142 StGB.
H
- Haftpflichtversicherung
- Halterhaftung
- Höchstgeschwindigkeiten
Eine Versicherung, die für Schäden aufkommt, die der Versicherungsnehmer Dritten zufügt.
Verantwortung des Fahrzeughalters für bestimmte Verstöße, die mit seinem Fahrzeug begangen werden, auch wenn er nicht selbst gefahren ist.
innerorts für alle Fahrzeuge: 50 km/h
- bei Überschreitung drohen Bußgelder von 50-850€
außerorts für PKW: 100 km/h
- bei Überschreitung drohen Bußgelder von 40-740€
außerorts für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 t bis 7,5 t: 80 km/h
- bei Überschreitung drohen Bußgelder von 50-740€
I
- Interessenkollision
Ein Konflikt, der entsteht, wenn ein Anwalt zwei Mandanten vertritt, deren Interessen sich widersprechen, oder wenn der Anwalt eigene Interessen verfolgt, die im Konflikt mit denen des Mandanten stehen. Anwälte dürfen in solchen Fällen das Mandat nicht übernehmen oder fortführen.
K
- Kündigung
- Kündigungsschutz
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine der beiden Parteien. Es gibt ordentliche (fristgerechte) und außerordentliche (fristlose) Kündigungen.
Rechtlicher Schutz für Arbeitnehmer, der Kündigungen unter bestimmten Umständen erschwert oder unzulässig macht, insbesondere durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
M
- Mandat
- Mindestlohn
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten, in dem der Anwalt beauftragt wird, den Mandanten rechtlich zu beraten oder zu vertreten.
Der gesetzlich festgelegte Mindestbetrag, den ein Arbeitnehmer für seine Arbeit erhalten muss. In Deutschland ist dieser im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt.
O
- Obliegenheiten
Pflichten des Versicherungsnehmers, die er einhalten muss, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
- z.B. Schadenminderungspflicht oder die Meldung eines Schadens
P
- Probezeit
- Prozesskostenhilfe (PKH)
Zweijährige Phase nach dem erstmaligen Erhalt eines Führerscheins, in der bei Verkehrsverstößen strengere Sanktionen gelten.
Staatliche Unterstützung für Personen, die die Kosten eines Rechtsstreits nicht selbst tragen können. Ein Rechtsanwalt kann für den Mandanten PKH beantragen, damit die Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werden.
R
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Rechtsmittel
- Rechtsschutzversicherung
Gesetz, das in Deutschland die Gebühren regelt, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit verlangen darf. Es legt fest, wie die Kosten für gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten zu berechnen sind.
Die Möglichkeit, gegen eine gerichtliche Entscheidung vorzugehen. Ein Rechtsanwalt kann für seinen Mandanten Rechtsmittel wie Berufung oder Revision einlegen.
Eine Versicherung, die die Kosten für Anwalt, Gericht und weitere Prozesskosten in einem versicherten Rechtsstreit übernimmt. Dies umfasst oft auch Beratungs- und Vertretungskosten durch einen Rechtsanwalt.
S
- Schadensersatz
- Schadensregulierung
Eine Leistung, die ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten einklagen kann, um einen entstandenen Schaden zu kompensieren.
- z.B. nach einem Unfall oder Vertragsbruch
Tätigkeit eines Rechtsanwalts, bei der er den Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer vertritt, um eine faire und vollständige Entschädigung im Schadensfall zu erreichen.
U
- Urlaubsabgeltung
Von Urlaubsabgeltung spricht man, wenn wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses der gesetzlich zustehende Urlaub ganz oder teilweise nicht bis zum Beendigungszeitpunkt gewährt werden kann und die so verbliebenen Urlaubstage „abgegolten“ und damit ausgezahlt werden müssen.
V
- Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren innerhalb von drei Monaten, außer:
- Die dreimonatige Verjährung gilt nicht für Verkehrsstraftaten. Verkehrsstraftaten verjähren frühestens nach drei Jahren!
- Ordnungswidrigkeiten wegen Überschreitung der 0,5 Promille Grenze verjähren nach einem Jahr bzw. bei Vorsatz nach von zwei Jahren
- Nach Erlass eines Bußgeldbescheides beträgt die Verfolgungsverjährung erneut 6 Monate.
- Die Verjährung kann durch zahlreiche Aktivitäten der Bußgeldbehörde unterbrochen werden (vgl. § 33 OWiG).
- Für die Unterbrechung der Verjährung reicht es aus, dass bspw. der Bußgeldbescheid erlassen wurde, wenn dieser dann innerhalb von zwei Wochen beim Betroffenen zugeht!